I. Gründung & Anerkennung
Im Mai 1983 riefen Clemens und Johanna Kämpgen die Stiftung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ins Leben.
Die Stiftung wurde zunächst gegründet mit dem Zweck, Kindern und Jugendlichen mit geistigen, körperlichen, psychischen oder Sinnesbehinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen sowie deren Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern.
Im selben Jahr wurde die Stiftung vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.
Die erste konstituierende Sitzung des Kuratoriums der Kämpgen-Stiftung fand im Frühjahr 1983 statt.
In 1984 wurde der Stiftungszweck erweitert auf die Förderung von Erwachsenen mit Behinderungen.
II. Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist wegen Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Altstadt – StNr. 214/5859/3168 – vom 07.02.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
III. Aufsicht/Kontrolle
Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht durch den Regierungspräsidenten.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Köln, Stiftungsaufsicht.
Die Kontrolle erfolgt durch jährliche, unabhängige Wirtschaftsprüfung.