I. Bevor Sie einen Antrag stellen
Es werden viele Anfragen an die Kämpgen-Stiftung gestellt.
Wir müssen dann entscheiden:
Wer kann gefördert werden?
Und wer nicht?
Wie kann das Geld gerecht verteilt werden?
Das Geld soll so verteilt werden, wie Hanni und Clemens Kämpgen es gewollt
hätten.
Sie müssen selbst prüfen: Passt mein Projekt zur Kämpgen-Stiftung?
Kann es von ihr gefördert werden?
Dazu müssen Sie 2 Texte lesen:
Danach haben Sie bestimmt Fragen.
Sie können gerne Kontakt mit uns auf-nehmen.
Rufen Sie uns an.
Schicken Sie uns eine E-Mail.
Oder kommen Sie zu einem Gespräch zu uns.
Dann können wir gemeinsam über Ihre Pläne sprechen.
Und darüber, ob die Kämpgen-Stiftung sie fördern kann.
Wie viel Geld Sie bekommen können.
Und welche Papiere wir dafür brauchen.
Für so ein Gespräch müssen Sie einen Termin ausmachen.
II. Wir nehmen uns Zeit für Sie
Sie müssen einen Antrag einreichen, um Förderung zu bekommen.
Nur so können wir darüber entscheiden, welche Projekte gefördert werden.
Den Antrag schicken wir Ihnen zu.
Mit der Post.
Oder in einer E-Mail.
Nach einem Beratungs-Gespräch.
Bitte füllen Sie alle Felder im Antrag aus.
Und schicken Sie alle Papiere mit, die wir für den Antrag brauchen.
Zum Beispiel:
- die Satzung.
- den Finanzierungs-Plan.
Wenn alles ausgefüllt ist, muss der Antrag unterschrieben werden.
Wir können den Antrag nur bearbeiten, wenn er komplett ausgefüllt ist.
Und wenn er unterschrieben ist.
Wir prüfen jeden Antrag sehr genau.
Wir wissen: Die Menschen, die ihn geschrieben haben, haben sich Mühe damit
gegeben.
Und wir wissen: Sie hoffen, er wird genehmigt.
Manchmal dauert das etwas.
Wir können nicht genau sagen, wie lange es dauert, den Antrag zu prüfen.
Das ist immer unterschiedlich.
Es kommt darauf an: Wie viele Anträge müssen geprüft werden?
Und: Wie gut wurden die Anträge ausgefüllt?
III. Entscheidung der Anträge
Es gibt 2 verschiedene Gruppen bei der Kämpgen-Stiftung, die über die Anträge
entscheiden:
- den Vorstand und
- das Kuratorium.
Im Vorstand sind zwei Personen:
Herr Andreas Amelung und Herr Hans Schmitz.
Sie arbeiten ehren-amtlich im Vorstand.
Das bedeutet: Sie bekommen kein Geld für ihre Arbeit für die Kämpgen-Stiftung.
Der Vorstand trifft sich 1x im Monat.
Er entscheidet über Anträge von bis zu 10.000 Euro.
Das Kuratorium hat 5 Mitglieder: Herrn Axel Rodert, Herrn Winrich Granitzka, Herrn Christian Haas, Herrn Dr. Georg Seyfarth und Herrn Professor Dr. Joachim Klosterkötter.
Das Kuratorium entscheidet über alle Anträge mit mehr als 10.000 Euro.
Das Kuratorium trifft sich 2x im Jahr.
1x im Frühling und 1x im Herbst.
Die Termine kann man auf der Internet-Seite unter „Aktuelles“ lesen.
Die Förderung durch die Kämpgen-Stiftung ist freiwillig.
Es besteht kein Rechts-Anspruch darauf.
Das bedeutet: Niemand kann verlangen, die Förderung zu bekommen.
Man kann es nicht vor Gericht einklagen.
Wer eine Förderung von der Kämpgen-Stiftung bekommt,
muss sie nicht zurück-zahlen.