Stiftungszweck

In der Stiftungssatzung, die von Hanni und Clemens Kämpgen aufgestellt wurde, ist der Stiftungszweck klar definiert: „Die Förderung der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und für all jene, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.“ Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistigen, körperlichen, psychischen oder Sinnesbehinderungen nachhaltig zu verbessern. Die Stiftung setzt sich dafür ein, dass sie die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben genießen und ihr Leben so eigenständig wie möglich gestalten können.

Der Zweck der Stiftung wird vor allem durch die Unterstützung und Umsetzung von Vorhaben, Maßnahmen, Initiativen und Projekten verwirklicht, die darauf abzielen:

  • die Erziehung, Bildung und berufliche Entwicklung voranzubringen,
  • die Mobilität von Menschen zu verbessern,
  • die Wohnsituation bedarfsgerecht zu gestalten,
  • die Selbsthilfe zu stärken und Interessen zu vertreten,
  • die umfassende Barrierefreiheit herzustellen,
  • sowie die soziale Eingliederung zu erleichtern.

Gemäß diesem Stiftungszweck werden soziale Einrichtungen und Maßnahmen anerkannter freier gemeinnütziger Träger gefördert, die sich in der Behindertenhilfe engagieren. Förderungen für privat-gewerbliche Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen oder Privatpersonen sind hingegen nicht möglich.

Unsere Hilfe setzt dort an, wo staatliche Förderung fehlt oder unzureichend ist. Das bedeutet, dass unser finanzieller Beitrag in Ergänzung zu öffentlichen Mitteln erfolgt. Derzeit legen wir einen besonderen Fokus auf die Förderung von Einrichtungen und Projekten im Großraum Köln! Die Grundlage für jede Förderung bilden unsere Förderungsgrundsätze. Sie können diese gern hier herunterladen.

Antragstellung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben unseren Stiftungsvoraussetzungen entspricht, reichen Sie uns gern formlos per E-Mail eine Anfrage mit dem Konzept, dem Kostenplan und der geplanten Finanzierung ein. Wir prüfen diese Anfrage und geben Ihnen dann eine Rückmeldung, ob Sie einen Förderantrag einreichen können.