Häufige Fragen

1. Fragen zur Stiftung

Was ist die Kämpgen-Stiftung?

Die Kämpgen-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die 1983 von Hanni und Clemens Kämpgen gegründet wurde. Ihr Hauptziel ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Gemeinnützig bezieht sich auf Organisationen oder Aktivitäten, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, ohne Gewinnabsicht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://kaempgen-stiftung.de/wer-wir-sind.

Welche Förderschwerpunkte verfolgt die Kämpgen-Stiftung?

Die Stiftung unterstützt Projekte, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit fördern. Der Schwerpunkt liegt auf der Schaffung inklusiver Lebens- und Rahmenbedingungen sowie auf der Barrierefreiheit.

Wie finanziert sich die Kämpgen-Stiftung?

Die Kämpgen-Stiftung finanziert ihre Aktivitäten aus den Erträgen ihres Stiftungsvermögens sowie durch Spenden, die für Projekte zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden.

Kann ich die Arbeit der Kämpgen-Stiftung unterstützen?

Ja, Sie können die Stiftung durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: https://kaempgen-stiftung.de/spenden.

Bestehen Möglichkeiten für eine Anstellung oder ein Praktikum bei der Kämpgen-Stiftung?

Aktuelle Informationen zu verfügbaren Stellenangeboten und Praktikumsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter https://kaempgen-stiftung.de/aktuelles.

Wie kann ich Kontakt mit der Kämpgen-Stiftung aufnehmen?

Sie können uns per E-Mail unter info@kaempgen-stiftung.de erreichen. Telefonisch stehen wir Ihnen unter der Nummer 0221-9312010 zur Verfügung. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular auf unserer Webseite nutzen: https://kaempgen-stiftung.de/kontakt.

2. Fragen zur Antragstellung

Wer ist berechtigt, Förderanträge bei der Kämpgen-Stiftung zu stellen?
Die Kämpgen-Stiftung fördert gemeinnützige Organisationen im Großraum Köln, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Dies schließt auch Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden ein. Stationäre und teilstationäre Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag gemäß Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) mit den Pflegekassen abgeschlossen haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Auch Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Welche Voraussetzungen müssen Projekte erfüllen, um gefördert zu werden?

Die Projekte, die eine Förderung erhalten, sollen nachhaltig sein, wirksame Ergebnisse erzielen und darauf abzielen, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Weitere Kriterien finden Sie in den Förderrichtlinien auf unserer Webseite https://kaempgen-stiftung.de/stiftungszweck.

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Ein Antrag kann ausschließlich über unsere Internetseite https://kaempgen-stiftung.de/antragsstellung/ eingereicht werden.

Welche Fristen sind zu berücksichtigen?

Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Beginn Ihrer geplanten Maßnahme ein:
• Förderung bis € 10.000: Spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme.
• Förderung über € 10.000: Zu den festen Stichtagen im Frühjahr und Herbst. Den nächsten Stichtag finden Sie unter https://kaempgen-stiftung.de/aktuelles.
Wichtig: Ihre Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Förderung starten.

Muss der Antrag zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden?
Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn eines Vorhabens eingereicht werden. Projekte, die bereits begonnen haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Vorhaben darf erst nach der Entscheidung der Stiftungsgremien starten. Ein vorzeitiger Beginn wird nicht genehmigt. Sollte sich bei der Überprüfung der Rechnungsbelege nach Abschluss des Projekts herausstellen, dass das Projekt vor der Bewilligung begonnen wurde, ist die Fördersumme zurückzuzahlen.
Gibt es eine Mindest- / Höchstgrenze für Förderungen?
Die Kämpgen-Stiftung gibt keine festen Mindest- oder Höchstgrenzen für Förderungen an. Die Höhe der Fördermittel orientiert sich am Bedarf des Projekts und den zur Verfügung stehenden Mitteln der Stiftung. Größere Projekte mit einer umfassenden Wirkung können tendenziell höhere Förderbeträge erhalten, während kleinere Initiativen entsprechend geringere Mittel erhalten.
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten und Investitionskosten. Laufende Betriebskosten sind nicht förderfähig. „Overhead-Kosten“ können in bestimmten Fällen berücksichtigt werden, was einer Rücksprache im Rahmen des Erstgesprächs vor einer Antragstellung bedarf.
Ist ein Eigenanteil erforderlich?
Es wird erwartet, dass ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten eingebracht wird. Eigenleistungen werden ebenfalls berücksichtigt. Für weitere Abstimmungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wie lange wird ein Projekt gefördert?
Es gibt keine festgelegten oder begrenzten Förderzeiträume. Der Durchführungszeitraum sollte in Bezug auf die Ziele und Anforderungen des Projekts stehen. Eine unbefristete Finanzierung ist grundsätzlich nicht möglich.
Was die Kämpgen-Stiftung nicht fördert
Die Kämpgen-Stiftung fördert nicht:
• Nicht gemeinnützig anerkannte Organisationen
• Einzelpersonen
• Laufende Betriebskosten (Overhead-Kosten nur nach Rücksprache im Erstgespräch)
Ist es möglich, für mein Projekt einen neuen Antrag zu stellen, wenn ich für das Projekt schon mal eine Ablehnung erhalten habe?
Leider ist eine erneute Antragstellung für dasselbe Vorhaben ausgeschlossen.

3. Fragen zur Förderentscheidung

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Wir prüfen jeden Antrag mit größter Sorgfalt, da Ihre Projekte für uns wichtig sind und viel Engagement dahintersteckt. Die Bearbeitungszeit hängt von der Anzahl und Qualität der eingegangenen Anträge ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine genaue Bearbeitungsdauer zusichern können.
Warum werden Anträge abgelehnt?
Anträge können abgelehnt werden, wenn:
• der Antragsteller keine gemeinnützige Organisation ist,
• das Projekt außerhalb des Großraums Köln liegt,
• das Projekt nicht den Förderkriterien der Stiftung entspricht,
• das Projektkonzept inhaltlich nicht nachvollziehbar oder überzeugend ist,
• nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

4. Fragen zum Verlauf nach Bewilligung eines Zuschusses

Welche Verpflichtungen entstehen nach der Förderung?

Nach der Bewilligung einer Förderung legt die Kämpgen-Stiftung besonderen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Umsetzung der geförderten Projekte. Die wesentlichen Verpflichtungen umfassen:
• Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit der Stiftung auf, falls während der Umsetzung des Projekts besondere Herausforderungen auftreten oder sich die Handlungsanforderungen zur Erreichung der Projektziele ändern.
• Verwendungsnachweis: Nach Abschluss des geförderten Projekts müssen geförderte Organisationen der Kämpgen-Stiftung einen Verwendungsnachweis vorlegen, der finanzielle und inhaltliche Berichte umfasst. Diese Nachweise belegen die zweckgebundene und antragsgemäße Verwendung der Fördermittel. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter https://kaempgen-stiftung.de/downloads.
• Abschlussbericht: Ein Abschlussbericht ist nach Projektabschluss verpflichtend. Dieser Bericht soll die erreichten Ziele, die Wirksamkeit des Projektes, die erzielte Nachhaltigkeit sowie die Auswirkungen der Förderung dokumentieren.
• Öffentlichkeitsarbeit: Geförderte Organisationen werden gebeten, die Unterstützung durch die Kämpgen-Stiftung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf Webseiten, in Broschüren oder Social Media) zu erwähnen, um das Engagement der Stiftung sichtbar zu machen.
• Rückzahlung bei Nichtverwendung: Falls die Fördermittel nicht vollständig oder nicht wie vorgesehen verwendet werden, sind nicht genutzte Beträge gegebenenfalls an die Stiftung zurückzuzahlen.
Diese Verpflichtungen stellen sicher, dass die Mittel der Stiftung verantwortungsvoll eingesetzt werden und die geförderten Projekte tatsächlich den Menschen mit Behinderungen zugutekommen.

Wie gestaltet sich der Prozess, wenn ein Projekt nicht wie geplant umgesetzt werden kann?

Sollte ein von der Kämpgen-Stiftung gefördertes Projekt nicht wie vorgesehen durchgeführt werden können, sind die begünstigten Organisationen verpflichtet, die Stiftung unverzüglich zu informieren. Die Kämpgen-Stiftung verfolgt das Ziel, flexibel und lösungsorientiert vorzugehen, um das bestmögliche Ergebnis für das Projekt zu gewährleisten, auch wenn unerwartete Herausforderungen auftreten.

5. Fragen zur Auszahlung und zum Mittelabruf

Wann werden die Fördergelder ausgezahlt und was ist dafür zu tun?

Nach Genehmigung und Erfüllung der gegebenenfalls im Zuwendungsbescheid festgelegten Auflagen bitten wir Sie, uns das Formular zum Mittelabruf zuzusenden. Dieses können Sie unter folgendem Link herunterladen: https://kaempgen-stiftung.de/downloads.

Wie wird die Verwendung der Fördersumme abgerechnet?

Für jeden Antrag ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Projektes ein Verwendungsnachweis einzureichen, der die tatsächlich verwendeten Mittel belegt. Alle Informationen und Unterlagen dazu sind auf unserer Internetseite zum Download verfügbar unter https://kaempgen-stiftung.de/downloads.

Antragstellung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben unseren Stiftungsvoraussetzungen entspricht, reichen Sie uns gern formlos per E-Mail eine Anfrage mit dem Konzept, dem Kostenplan und der geplanten Finanzierung ein. Wir prüfen diese Anfrage und geben Ihnen dann eine Rückmeldung, ob Sie einen Förderantrag einreichen können.