Spenden
Spenden, Zustiftungen, Vermächtnisse, Erbschaften und Schenkungen
Helfen Sie uns, zu helfen!
Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der Kämpgen-Stiftung unterstützen. So können wir zukünftig weiterhin hochwertige Maßnahmen fördern und die Lebensumstände vieler benachteiligter Menschen verbessern.
Einen angemessenen Wohnplatz finden, Selbstverwirklichung in der Arbeit erlangen, den eigenen Körper spüren, sich als Teil eines Teams erleben oder auf der Bühne den Applaus des Publikums genießen – das alles kann Ihre Spende bewirken. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zuwendung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten unsere Arbeit und damit die Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu unterstützen:
1. Spenden
Mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende können Sie direkt dazu beitragen, dass wir bedarfsgerechte Projekte und Initiativen umsetzen können. Jeder Betrag hilft und kommt unmittelbar den geförderten Maßnahmen zugute.
Sie können auch im Rahmen eines Geburtstages, Hochzeitsjubiläums oder anderer Familienfeste zu Spenden aufrufen und statt Geschenken eine Anlassspende wünschen. Wir informieren Sie gerne über diese Möglichkeit.
Mit Ihrer Spende profitieren Sie zusätzlich von Steuervorteilen:
Spenden können als Sonderausgaben des zu versteuernden Einkommens von Privatpersonen abgezogen werden. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte werden anerkannt.
Auch als Firma oder Kapitalgesellschaft besteht die Möglichkeit, Spenden steuerlich geltend zu machen. Bei Unternehmen ist ein Abzug von bis zu 4 Promille des Gesamtbetrages der Umsätze und gezahlten Löhne sowie Gehälter möglich.
2. Zustiftung
Eine Zustiftung kann vom Betrag her frei von Ihnen festgelegt werden. Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital der Kämpgen-Stiftung nachhaltig. Ihre Mittel bleiben dauerhaft erhalten, während die Erträge langfristig zur Unterstützung von Projekten verwendet werden. So helfen Sie, unsere Förderung auch in Zukunft sicherzustellen.
Als Zustifter werden Sie ausführlich über die Aktivitäten und Planungen der Stiftung informiert.
Die Zustiftung kann als Sonderausgabe einmalig bis zu einer Höhe von 1.000.000 Euro innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums geltend gemacht werden. Der Antrag kann bei den zuständigen Finanzämtern gestellt werden.
3. Vermächtnis & Erbschaft
Sie möchten mit Ihrem Nachlass etwas Gutes bewirken? Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft können Sie die Kämpgen-Stiftung in Ihrem Testament bedenken. Ihr Erbe trägt dazu bei, dass unsere Arbeit auch in kommenden Generationen fortgeführt werden kann. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
4. Schenkung
Eine Schenkung zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, gezielt zu entscheiden, wie Ihre Unterstützung eingesetzt wird. Sie können sowohl Geld- als auch Sachwerte spenden. Schenkungen sind steuerlich begünstigt und können einen nachhaltigen Beitrag zur Stiftungsarbeit leisten.
Die Kämpgen-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer freigestellt. Das bedeutet, dass testamentarisch an uns übertragene Vermögen ohne Verluste dem Stiftungszweck zugutekommen.
Ihr Beitrag zählt!
Egal für welche Form der Unterstützung Sie sich entscheiden, Ihre Hilfe trägt dazu bei, dass wir weiterhin Menschen mit Behinderungen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe unterstützen können. Gerne informieren wir Sie persönlich über die verschiedenen Möglichkeiten.
Unser Spendenkonto
Sparkasse KölnBonn
BIC: COLSDE33XXX
IBAN: DE80 3705 0198 0020 0022 18
Wir übersenden Ihnen selbstverständlich eine Spendenquittung. Dafür möchten wir Sie bitten, uns Ihre Adresse zukommen zu lassen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Antragstellung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben unseren Stiftungsvoraussetzungen entspricht, reichen Sie uns gern formlos per E-Mail eine Anfrage mit dem Konzept, dem Kostenplan und der geplanten Finanzierung ein. Wir prüfen diese Anfrage und geben Ihnen dann eine Rückmeldung, ob Sie einen Förderantrag einreichen können.