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Fördergrundsätze

Die Grundlage unserer Förderung bilden die Fördergrundsätze der Kämpgen-Stiftung, die Sie hier herunterladen können:
Fördergrundsätze.

Mittelabruf

Bewilligte Fördermittel, die nach 18 Monaten nicht abgerufen werden, verfallen nach Ablauf dieses Zeitraums, wenn nicht rechtzeitig eine spätere Inanspruchnahme vereinbart wird. Für den Mittelabruf verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Mittelabruf.

Verwendungsnachweis

Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme ist unaufgefordert ein endgültiger Verwendungsnachweis entsprechend den Fördergrundsätzen der Kämpgen-Stiftung einzureichen. Für den Verwendungsnachweis verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Verwendungsnachweis
Detaillierte Kostenaufstellung
Gegenüberstellung Ausgaben
Gegenüberstellung Finanzierung
Ist-Ergebnis

Logo

Hier finden Sie das Logo der Kämpgen-Stiftung. Es ist für Publikationen aller Art optimiert. Das Logo ist urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie das Logo verwenden möchten, bitten wir Sie, dass Sie sich kurz schriftlich bei uns melden.

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Antragstellung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben unseren Stiftungsvoraussetzungen entspricht, reichen Sie uns gern formlos per E-Mail eine Anfrage mit dem Konzept, dem Kostenplan und der geplanten Finanzierung ein. Wir prüfen diese Anfrage und geben Ihnen dann eine Rückmeldung, ob Sie einen Förderantrag einreichen können.