Laut der vom Ehepaar Kämpgen aufgestellten Stiftungssatzung ist der Zweck der Stiftung „die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Im Besonderen ist Zweck der Stiftung, die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen oder Sinnesbehinderungen nachhaltig zu verbessern und ihnen die volle Teilhabe an allen Lebensbereichen und gesellschaftlichen Prozessen sowie eine möglichst eigenständige Lebensführung zu ermöglichen“.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung und Förderung von Vorhaben, Maßnahmen, Initiativen und Projekten, die
- die Heilbehandlung, Betreuung und Pflege,
- die Erziehung, Bildung und Berufsförderung,
- die Mobilität,
- die Verbesserung der Wohnsituation,
- die Selbsthilfe und Interessenvertretung oder
- die soziale Eingliederung
von Menschen mit Behinderungen und von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, zum Ziel haben.
Zudem wird der Zweck verwirklicht durch die Förderung von Maßnahmen, die geeignet sind, Barrierefreiheit sicherzustellen.
Gemäß diesem Stiftungszweck werden soziale Einrichtungen und Maßnahmen anerkannter freier gemeinnütziger Träger gefördert, die sich in der Behindertenhilfe engagieren. Privat-gewerbliche Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen und Privatpersonen können nicht gefördert werden.
Wir sind insbesondere dort tätig, wo die staatliche Förderung nicht oder nur beschränkt wirksam wird. Der finanzielle Zuschuss erfolgt demnach nachrangig zu öffentlichen Mitteln.
Derzeit werden Einrichtungen und Maßnahmen aus dem Großraum Köln vorrangig gefördert!
Grundlage der Förderung sind die Förderungsgrundsätze der Kämpgen-Stiftung, die Sie gerne bei uns anfordern oder hier runter laden können: Fördergrundsätze