Spenden

Spenden und Zustiftungen

Helfen Sie uns, zu helfen!

Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der Kämpgen-Stiftung durch eine Spende oder Zustiftung unterstützen. So können wir zukünftig weiterhin hochwertige Maßnahmen fördern und die Lebensumstände vieler benachteiligter Menschen verbessern.
Einen angemessenen Wohnplatz finden, Selbstverwirklichung in der Arbeit erlangen, den eigenen Körper spüren, sich als Teil eines Teams erleben oder auf der Bühne den Applaus des Publikums genießen – das alles kann Ihre Spende bewirken. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zuwendung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Die Spenden in das Vermögen einer Stiftung heißen „Zustiftungen“. Ihr Geld wird in der Stiftung angelegt und nicht angetastet. Nur dessen Erträge fließen in unsere geförderten Projekte. Als Zustifter werden Sie ausführlich über die Aktivitäten und Planungen der Stiftung informiert.

Mit Ihrer Spende profitieren Sie zusätzlich von Steuervorteilen:

Spenden können als Sonderausgaben des zu versteuernden Einkommens von Privatpersonen abgezogen werden. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte werden anerkannt.
Auch als Firma oder Kapitalgesellschaft besteht die Möglichkeit, Spenden steuerlich geltend zu machen. Bei Unternehmen ist ein Abzug von bis zu 4 Promille des Gesamtbetrages der Umsätze und gezahlten Löhne sowie Gehälter möglich.
Die Zustiftung kann als Sonderausgabe einmalig bis zu einer Höhe von 1.000.000 Euro innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums geltend gemacht werden. Der Antrag kann bei den zuständigen Finanzämtern gestellt werden.

Erbschaften und Schenkungen

Die Kämpgen-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer freigestellt. Das bedeutet, dass testamentarisch an uns übertragene Vermögen ohne Verluste dem Stiftungszweck zugutekommen.

Gern stehen wir Ihnen für Informationen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Unser Spendenkonto

Sparkasse KölnBonn
BIC: COLSDE33XXX
IBAN: DE80 3705 0198 0020 0022 18

Wir übersenden Ihnen selbstverständlich eine Spendenquittung. Dafür möchten wir Sie bitten, uns Ihre Adresse zukommen zu lassen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Antragstellung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben unseren Stiftungsvoraussetzungen entspricht, reichen Sie uns gern formlos per E-Mail eine Anfrage mit dem Konzept, dem Kostenplan und der geplanten Finanzierung ein. Wir prüfen diese Anfrage und geben Ihnen dann eine Rückmeldung, ob Sie einen Förderantrag einreichen können.