Wer wir sind

I. Gründung & Anerkennung

Die Kämpgen-Stiftung wurde 1982 von Johanna und Clemens Kämpgen gegründet, um Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen, psychischen oder Sinnesbehinderungen zu unterstützen. Ziel war es, ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und ihre Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Noch im selben Jahr wurde die Stiftung durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.
Die konstituierende Sitzung des Kuratoriums fand im Frühjahr 1983 statt.
Im Jahr 1984 wurde der Stiftungszweck erweitert, sodass die Förderung auch Erwachsene mit Behinderungen einbezog.

II. Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung.

Gemäß dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Altstadt, StNr. 214/5859/3168, vom 18.07.2024 ist die Stiftung aufgrund ihrer Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer sowie nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Stiftung steht unter der Aufsicht des Regierungspräsidenten. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Köln.

Antragstellung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben unseren Stiftungsvoraussetzungen entspricht, reichen Sie uns gern formlos per E-Mail eine Anfrage mit dem Konzept, dem Kostenplan und der geplanten Finanzierung ein. Wir prüfen diese Anfrage und geben Ihnen dann eine Rückmeldung, ob Sie einen Förderantrag einreichen können.