Häufige Fragen

1. Fragen zur Stiftung

Was ist die Kämpgen-Stiftung?

Die Kämpgen-Stiftung ist eine gemein·nützige Stiftung.
Gemein·nützig bedeutet:
Die Arbeit der Kämpgen-Stiftung hilft vielen Menschen.
Und die Stiftung macht mit ihrer Arbeit keinen Gewinn.

Hanni und Clemens Kämpgen haben die Stiftung 1983 gegründet.
Ihr wichtigstes Ziel war:
Menschen mit Behinderung sollen ein gutes Leben haben.
Sie sollen gleich·berechtigt teilhaben können.

Möchten Sie mehr über die Kämpgen-Stiftung erfahren?
Dann finden Sie hier mehr Informationen:
https://kaempgen-stiftung.de/wer-wir-sind

Welche Förderschwerpunkte verfolgt die Kämpgen-Stiftung?

Die Kämpgen-Stiftung hat ein Ziel:
Menschen mit Behinderung sollen gut und gleich·berechtigt leben können.
Darum fördert die Stiftung Projekte zur Teilhabe.
Vor allem Projekte in den Bereichen Wohnen, Lernen, Arbeit und Freizeit.
Man kann auch sagen:
Diese Bereiche sind die Förder·schwerpunkte der Stiftung.
Wir wollen Inklusion und Barriere·freiheit erreichen.

Woher kommt das Geld der Kämpgen-Stiftung?

Hanni und Clemens Kämpgen haben ihr Geld in die Stiftung gegeben.
Die Stiftung hat Häuser und Grundstücke.
Das nennt man Stiftungs·vermögen.
Außerdem bekommt die Stiftung Spenden.
Die Spenden werden für Projekte zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen genutzt.

Kann ich die Arbeit der Kämpgen-Stiftung unterstützen?

Ja, Sie können  Geld für die Arbeit der Stiftung spenden.
Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Internet·seite:
https://kaempgen-stiftung.de/spenden.

Kann ich bei der Kämpgen-Stiftung arbeiten oder ein Praktikum machen?

Manchmal gibt es freie Stellen bei der Kämpgen-Stiftung.
Dann finden Sie die Informationen dazu auf unserer Internet·seite.
Aber:
Dieser Bereich der Internetseite ist nicht in Leichter Sprache.
Die Informationen finden Sie hier:
https://kaempgen-stiftung.de/aktuelles.

Wie kann ich Kontakt mit der Kämpgen-Stiftung aufnehmen?

Sie können uns eine E-Mail schreiben: info@kaempgen-stiftung.de.
Sie können uns anrufen: 0221-9312010.
Oder Sie können Sie das Kontakt·formular auf unserer Internet·seite nutzen: https://kaempgen-stiftung.de/kontakt.

2. Fragen zur Antrag·stellung

Wer darf Förder·anträge bei der Kämpgen-Stiftung stellen?

Die Kämpgen-Stiftung fördert gemein·nützige Organisationen in Köln und in der Umgebung von Köln.
Das können zum Beispiel Vereine, Kirchen·gemeinden oder Ordens·gemeinschaften sein.
[In einer Ordens·gemeinschaft leben Mönche oder Nonnen.]
Wichtig ist:
Die Organisation muss sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Eine Einzel·person kann keinen Antrag stellen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Die Projekte müssen sich für ein besseres Leben für Menschen mit Behinderung einsetzen.
Nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft.
Man kann auch sagen:
Die Projekte sollen nach·haltig sein.
Außerdem ist wichtig:
Das Projekt muss seine Ziele erreichen können.
Mehr zum Thema Förderung können Sie auf unserer Internet·seite nach·lesen.
https://kaempgen-stiftung.de/stiftungszweck.

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Ein Antrag können Sie nur über unsere Internet·seite einreichen:
https://kaempgen-stiftung.de/antragstellung/ (Dieser Bereich der Internetseite ist nicht in Leichter Sprache.)

Brauchen Sie dabei Assistenz?
Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Wann muss ich den Antrag einreichen? Gibt es dafür eine Frist?

Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein.
Bevor Sie mit dem Projekt anfangen.

  • Beantragen Sie eine Förderung bis 10.000 Euro?
    Dann reichen Sie den Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn ein.
  • Beantragen Sie eine Förderung über 10.000 Euro?
    Dann gibt es dafür feste Stich·tage im Frühling und im Herbst.
    Den nächsten Stich·tag finden Sie unter https://kaempgen-stiftung.de/aktuelles.
    Aber:
    Dieser Bereich der Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.

Wichtig:
Ihr Projekt darf erst nach der Bewilligung der Förderung starten.

Muss der Antrag zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden?

Sie müssen zuerst den Antrag einreichen.
Erst dann können Sie mit Ihrem Projekt anfangen.

Ihr Projekt hat schon angefangen?
Dann können Sie keinen Antrag für das Projekt einreichen.

Sie haben einen Antrag eingereicht.
Dann entscheidet die Stiftung:
Wird das Projekt gefördert oder nicht?
Erst nach dieser Entscheidung dürfen Sie mit dem Projekt anfangen.

Nach dem Projekt müssen Sie Rechnungen und Belege einreichen.
Wir prüfen die Rechnungen.
Sie haben früher mit dem Projekt angefangen?
Dann müssen Sie das Förder·geld an die Kämpgen-Stiftung zurück·zahlen.

Wie viel Förder·geld kann ich höchstens oder mindestens von der Kämpgen-Stiftung bekommen?

Es gibt keinen höchsten oder niedrigsten Betrag für Förderung bei der Kämpgen-Stiftung.
Wir gucken:
Wie viel Geld braucht das Projekt?
Manchmal haben größere Projekte auch eine größere Wirkung.
Dann bekommen sie auch mehr Förderung.
Kleinere Projekte bekommen dann weniger Förder·geld.

Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert wird

  • Geld für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Sach·kosten, also Geld für Gegenstände
  • Investitions·kosten, also Geld für Dinge, die man für lange Zeit nutzen kann

Viele Organisationen haben feste Kosten.
Also Geld, das immer gebraucht wird.
Zum Beispiel für Miete, Strom oder Büro·material.
Diese Kosten können meistens nicht gefördert werden.
Manchmal gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Sprechen Sie im Erst·gespräch mit uns darüber.

Brauche ich einen Eigen·anteil?

Eigen·anteil bedeutet:
Für das Projekt wird eine bestimmte Summe Geld gebraucht.
Einen Teil des Geldes gibt die Kämpgen-Stiftung.
Und einen Teil des Geldes kommt von der Organisation selbst.
Das ist der Eigen·anteil.

Ja, das Projekt muss einen Eigen·anteil mitbringen.
Das sind mindestens 20 Prozent von allen Kosten.

Wie lange wird ein Projekt gefördert?

Dafür gibt es keinen fest·gelegten Zeit·raum.
Wir gucken:
Wie viel Zeit braucht das Projekt?
Aber:
Die Kämpgen-Stiftung vergibt immer nur Förder·geld für einige Zeit.
Projekte können nicht für immer gefördert werden.

Was fördert die Kämpgen-Stiftung nicht?

Die Kämpgen-Stiftung fördert nicht:

  • Einzel·personen
  • dauerhafte Kosten wie Miete oder Strom
  • nicht gemein·nützig anerkannte Organisationen

Gemein·nützig bedeutet:
Die Arbeit einer Organisation hilft vielen Menschen.
Und die Organisation macht mit ihrer Arbeit keinen Gewinn.

Ich habe für mein Projekt schon einmal einen Antrag bei der Kämpgen-Stiftung gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Kann ich den gleichen Antrag noch mal stellen?

Das geht leider nicht.

3. Fragen zur Förder·entscheidung

Ich habe einen Antrag gestellt. Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wir prüfen jeden Antrag sorg·fältig.
Wir wissen:
Ihre Projekte sind Ihnen wichtig.
Wir brauchen dafür unterschiedlich viel Zeit.
Vielleicht haben gerade viele Menschen Anträge gestellt.
Dann brauchen wir länger dafür.
Vielleicht haben nur wenige Menschen Anträge gestellt.
Dann geht es schneller.

Warum werden Anträge abgelehnt?

Anträge können auch abgelehnt werden.
Zum Beispiel aus diesen Gründen:

  • Das Projekt ist nicht in Köln oder der Umgebung von Köln.
  • Das Projekt ist nicht aus den Bereichen Inklusion und Barriere·freiheit.
  • Der Plan für das Projekt ist nicht gut.
  • Die Stiftung hat nicht genug Geld für das Projekt.
  • Eine Organisation hat einen Antrag gestellt.
    Aber die Organisation ist nicht gemein·nützig.

Gemein·nützig bedeutet:
Die Arbeit einer Organisation hilft vielen Menschen.
Und die Organisation macht mit ihrer Arbeit keinen Gewinn.

4. Fragen zum Verlauf nach Bewilligung eines Zuschusses

Mein Antrag wurde bewilligt. Ich bekomme Förderung von der Kämpgen-Stiftung. Welche Verpflichtungen habe ich jetzt?

Sie bekommen Fördergeld von der Kämpgen-Stiftung.
Dann ist uns Transparenz sehr wichtig.
Das bedeutet:
Wir können verstehen:
Was passiert gerade in Ihrem Projekt?
Darum haben Sie diese Verpflichtungen:

  • Vielleicht gibt es in Ihrem Projekt Probleme oder Herausforderungen.
    Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erzählen Sie uns davon.
  • Wir brauchen am Ende des Projektes einen Verwendungs·nachweis von Ihnen.
    Sie müssen also belegen:
    Wie genau haben Sie das Fördergeld aus·gegeben?
    Und:
    Wie haben Sie die Ziele Ihres Projektes erreicht?
    Dazu brauchen wir Berichte.
    Diese Berichte müssen Sie schreiben und bei uns einreichen.
    Für die Berichte gibt es Vorlagen.
    Die finden Sie auf unserer Internet·seite: https://kaempgen-stiftung.de/downloads
  • Sie bekommen das Fördergeld für ein bestimmtes Projekt.
    Sie dürfen das Geld nicht für etwas Anderes ausgeben.
  • Nach dem Projekt brauchen wir von Ihnen einen Abschluss·bericht.
    Darin muss stehen:
    • Haben Sie die Ziele Ihres Projektes erreicht?
    • Wie war die Wirkung von Ihrem Projekt?
    • Wie wirkt das Projekt in Zukunft?
  • Sie berichten bestimmt über Ihr Projekt.
    Zum Beispiel auf Ihrer Internet·seite.
    Bei Facebook oder Instagram.
    Oder in einem Info·heft.
    Bitte berichten Sie dabei auch über die Förderung der Kämpgen-Stiftung.
    So wird unsere Arbeit sichtbar.
  • Vielleicht merken Sie:
    Sie brauchen einen Teil des Förder·gelds nicht.
    Bitte zahlen Sie dieses Geld dann zurück an die Stiftung.

Diese Pflichten haben alle geförderten Projekte.
So stellen wir sicher:
Die Projekte geben das Geld verantwortungsvoll aus.
Die Projekte erreichen ihre Ziele:
Sie verbessern das Leben von Menschen mit Behinderung.

 

Sie haben einen Plan für Ihr Projekt gemacht. Trotzdem läuft das Projekt jetzt anders. Was kann ich tun?
Gibt es ein Problem oder eine Veränderung?
Bitte informieren Sie die Kämpgen-Stiftung sofort.
Wir wollen mit Ihnen zusammen Lösungen finden.
So können wir zusammen das beste Ergebnis erreichen.

5. Fragen zur Auszahlung und zum Mittel·abruf

Wann werden die Förder·gelder ausgezahlt? Und was ist dafür zu tun?

Sie haben eine Bewilligung bekommen.
Ihr Projekt wird von der Kämpgen-Stiftung gefördert.
Dann bekommen Sie von uns ein Schreiben.
Dieses Schreiben heißt Zuwendungs·bescheid.
Im Zuwendungs·bescheid steht dann:
Wann bekommen Sie das Geld?
Und was müssen Sie dafür tun?

Dafür brauchen Sie dann ein Formular.
Es ist das Formular zum Mittel·abruf.
Sie finden es auf unserer Internet·seite:
https://kaempgen-stiftung.de/downloads.

Bitte füllen Sie das Formular aus und schicken es an uns zurück.

Wie wird die Verwendung der Förder·gelder abgerechnet?

Sie haben Förder·gelder von uns bekommen.
Jetzt ist Ihr Projekt beendet.
Spätestens 6 Monate danach brauchen wir von Ihnen einen Verwendungs·nachweis.
Also Antworten auf die Frage:

  • Wie genau haben Sie die Fördergelder ausgegeben?
  • Wie haben Sie die Ziele Ihres Projektes erreicht?
  • Welche Wirkung hatte Ihr Projekt?

Mehr Unterlagen zum Verwendungs·nachweis finden Sie auf unserer Internet·seite unter https://kaempgen-stiftung.de/downloads.

Antrag­stellung

Sie wissen nicht, ob Ihre Idee zu unseren Vorstellungen passt? Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit dem Plan, den Kosten und der Finanzierung. Wir prüfen die Anfrage und sagen Ihnen dann, ob Sie Geld bekommen können.